Freistellungsantrag für BMW-Fahrer
Wie das Kraftfahrzeugbundesamt in einer Pressemeldung am 01. Januar 2006 bekanntgab, können sich BMW Fahrer von den physikalischen Grundgesetzen freistellen lassen. Durch Einzelantrag bei der örtlichen Zulassungstelle kann diese Befreiung gegen eine Gebühr von 150 EUR erteilt werden.
Die Freistellung wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen und ist 6 Monate gültig. Wichtiger Hinweis: Die Befreiung kann nur für Modelle erteilt werden, die nicht älter als drei Jahre bei Antragstellung sind, sowie eine Mindestmotorisierung von 150kW/200 PS besitzen.
Photo by ianfuller under CC-BY-NC 2.0
Die Freistellung wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen und ist 6 Monate gültig. Wichtiger Hinweis: Die Befreiung kann nur für Modelle erteilt werden, die nicht älter als drei Jahre bei Antragstellung sind, sowie eine Mindestmotorisierung von 150kW/200 PS besitzen.
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Torsten
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Herbert Vielfahrer
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andy
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