Wir sind doch kompromissbereit
Deutschland ist ungeschlagen im Hickhack um Gesetze und Regelungen. In keinem anderen Land der Welt werden wohl so viele Kompromisse gemacht, um alle Interessengruppen zu befriedigen, wie in Deutschland. Wir hauen nicht mit der Faust auf den Tisch, sondern wir regeln. So auch beim neuerlichen Versuch eines Gesetzes zum Nichtraucherschutz.
Zitat von tagesschau.de: "Ein striktes Rauchverbot für Gaststätten, wie es eine Facharbeitsgruppe der Bundesländer kürzlich empfohlen hatte, stö??t bei den Ministerpräsidenten der Länder auf wenig Unterstützung. Im Gegenteil: Immer mehr Länderchefs haben sich am Wochenende dafür ausgesprochen, eine flexiblere Lösung beim Nichtraucherschutz zu finden."
Mir war es möglich, einen exklusiven Blick auf den Gesetzesentwurf zu nehmen. Hier die wichtigsten Textpassagen auf einen Blick:
Gesetz zum Nichtraucherschutz
In allen öffentlichen und privaten Gebäuden und Räumen mit Publikumsverkehr ist das Rauchen untersagt. Die exakte Auslegung dieses Satzes wird in den nachfolgenden Absätzen definiert.
Definition Gebäude und Raum: Allseitig geschlossener physikalischer Raum, der mit wiederverschliessbaren Zugangsmöglichkeiten ausgestattet ist.
Definition Rauchen: Der Genuss von versteuerten Tabak- und tabakähnlichen Waren, wie z.B. Zigaretten, Zigarillos oder Zigarren. Der Pfeifenkonsum ist von dieser Definition ausgenommen (Grass-Regel).
Definition Publikumsverkehr: Verkehr erzeugt durch Personen, die ein Gebäude oder Raum besuchen, um dort gegen Bezahlung Waren und oder Dienstleistungen zu erwerben und oder zu verzehren.
Absatz 2: Zum Wohle der Allgemeinheit und zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland werden folgende Regelungen zur Verfeinerung des Rauchverbotes getroffen.
- Rauchen ist gestattet in allen Einrichtungen, die nicht mehr als 20 Sitzplätze anbieten. Ein Sitzplatz ist definiert als technische Einrichtung zur Abstützung des kompletten Körpergewichtes durch Aufsetzen des Gesässes auf die technische Einrichtung. Es kann höchstens einen Sitzplatz pro Quadratmeter geben. Sollte sich das Körpergewicht durch das Aufsetzen der Beine teilweise verlagern lassen, so ist eine anteilige Berechnung vorzunehmen.
- Rauchen ist gestattet in allen Einrichtungen, die einen separaten Nichtraucherraum aufweisen. Ein Nichtraucherraum ist definiert als vollständig luftdicht verschliessbare Raumeinheit, so dass keine Rauchnebenprodukte eindringen können.
- In allen Einrichtungen mit mehr als 20 Sitzplätzen ist das Rauchen erlaubt, wenn a) sich kein Nichtraucher im Raum aufhält, b) etwaige Nichtraucher ihr Ablehnung nicht schriftlich bekundet haben (siehe Anhang F - Formblatt Rauchmitkonsumseinwandsbescheinigung), c) sich keine weibliche Person in Raum aufhält, die offensichtlich aktives Bevölkerungswachstum betreibt. Ein Nichtraucher ist definiert als Person, die in ihrer bisherigen Lebenszeit keinen absichtlichen Rauchkonsum durchgeführt hat und mindestens 16 Jahre alt ist.
- Rauchen ist erlaubt, wenn der Konsum offensichtlich ausserhalb des Gebäudes beendet werden wird.
- Zwischen 12:00 Uhr und 12:15 Uhr ist das Rauchen untersagt, wenn mindestens eine Person ein Mittagsgericht im gleichen Raum verzehrt.
- Sollten sich Personen unter 16 Jahren im gleichen Raum befinden, so hat das Rauchen zu unterbleiben, wenn diese Person nicht selbst raucht oder ihre Missbilliung gegenüber der rauchenden Person artikuliert hat.
- Zum Schutz des ungeborenen Lebens wird weiblichen Personen im Zustand der Schwangerschaft der Zutritt zu rauchbeinhaltenden Bereichen untersagt, es sei denn, dieser Bereich weist nicht mehr als 20 Sitzplätze auf.
- Zwischen 4:00 Uhr und 6:00 Uhr ist das Rauchen generell nicht gestattet, es sei denn, es halten sich nur Raucher im Raum auf.
- Rauchen ist in Anwesenheit eines Säuglings zwischen 0 und 1 Jahr nicht gestattet, es sei denn, die biologische Mutter raucht selbst, nicht notwendigerweise in diesem Moment.
- In gastronomischen Einrichtungen, die Milchkaffee ausschenken, ist das Rauchen verboten, da hier die Annahme eines Cafes getroffen werden muss. In gastronomischen Einrichtungen mit Espressoausschank ist das Rauchen aus kulturellen Gründen gestattet.
- Rauchen ist gestattet in Einrichtungen, die aktuelle Tageszeitungen zum entgeltfreien Konsum auslegen.
- Rauchen ist nicht gestattet, wenn ein Nichtraucher direkt dem Raucher einen Nichtkonsumwunsch vorträgt. Der Raucher hat das Rauchen innerhalb von fünf Minuten zu beenden.
- An Sonn- und Feiertagen, sowie Geburtstagen ist das Rauchen generell gestattet.
Absatz 3: Dieses Gesetz ist gültig an allen Tagen eines Jahres, sofern es kein ungerades Schaltjahr ist und die Aussentemperatur im bundesdeutschen Mittel an diesem Tag mindestens 5 Grad Celsius betrug. Der Bundestag hat das Recht, dieses Gesetz rückwirkend auf ausgesuchte Tage auf Antrag anzuwenden.
Thommy
Vagantin
michael
Rene99
@Vagantin: Das Pfeifenrauchen.
@Thommy: Danke.
Roman
BTW, something must be seriously wrong with my email... it seems to get lost
Martin
littleandy
Jo, reicht :-)
gin
gin
Rene99
schoko-bella
SC
Roman
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